
Anwaltskanzlei Dr. Erdmann
Unser
Ziel ist Ihr Erfolg!
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Viele Fragen zum Familienrecht ergeben sich schon mit der Trennung.
Wieviel Unterhalt für Kinder muss ich zahlen?
Wie
hoch ist der Unterhaltsanspruch des Ehegatten?
Was
kommt beim Zugewinnausgleich auf mich zu?
Welche Nachteile entstehen mir in der Rente?
Was
muss ich steuerrechtlich beachten?
Was
geschieht mit gemeinsamen Hausrat nach der Trennung?
Rufen Sie uns gerne an, und vereinbaren Sie einen Termin. Wir
beantworten Ihre drängenden Fragen.

Bereits im ersten Beratungsgespräch lassen sich viele Dinge klären und
relativieren. Ein erstes Beratungsgespräch können Sie bei uns
kurzfristig erhalten und dauert selten länger als eine Stunde.
Mehr
Informationen zu allen familienrechtlichen Themen und Fragen erhalten
Sie auch auf der
Desktop-Ansicht
unserer Homepage.
Soweit alle rechtlichen Fragen zwischen den Ehegatten bereits geklärt
sind und es Ihnen nur noch um die Scheidung geht, können Sie uns auch
online beauftragen, die Scheidung für Sie durchzuführen.
Hier
gelangen Sie zum
Online-Scheidungsformular
Das Ausfüllen des
online Scheidungsformulars ist
unverbindlich und kostenlos! Sie verpflichten sich zu
nichts. Unsere Internetseiten sind verschlüsselt. Alle Daten werden
ohne Zwischenspeicherung direkt an uns weitergeleitet und nach dem Mandatsgeheimnis für Rechtsanwälte
streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben!
Der Ablauf des Online-Scheidungsverfahrens:
1. Sie füllen das Online-Formular aus.
Das Ausfüllen und Übersenden ist
völlig kostenlos und unverbindlich!
Sie verpflichten sich zu nichts!
Ihre Daten werden streng vertraulich
gem. dem Mandatsgeheimnis behandelt.
2. Sie erhalten Post von uns.
Ihre Daten werden schnellst möglich
verarbeitet, und Sie erhalten weitere
umfassende Informationen und eine
Vollmacht per Post.
Wir unterrichten Sie in unserem Anschreiben über die voraussichtlichen
Kosten der Scheidung.
3. Rücksendung
fehlender und erforderlicher
Unterlagen
Unterlagen, die uns fehlen und die wir
noch benötigen
(z.B. Kopie der Heiratsurkunde und
die unterschriebene Vollmacht), senden Sie an uns per Post zurück.
Bei Rückfragen steht Ihnen ein
Ansprechpartner jederzeit persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
4. Wir reichen den
Scheidungsantrag für Sie ein.
Der Scheidungsantrag wird von uns
gleich nach Posteingang fehlender Unterlagen bei Gericht
eingereicht.
Sie erhalten eine Abschrift vom
Scheidungsantrag für Ihre Unterlagen.
5. Der
Scheidungstermin wird vom Gericht anberaumt.
Nach der Scheidungsverhandlung, in
der Sie erscheinen müssen und die voraussichtlich ca. 15 Minuten dauert, sind Sie geschieden!
Bitte beachten Sie, dass
ein Mandat erst nach einer
entsprechenden Bestätigung einer Mandatsübernahme durch uns in Betracht kommt
und wir zudem von Ihnen noch eine handschriftliche Vollmacht benötigen, die wir
Ihnen im Anschluss an die Übersendung des Formular per Post zukommen lassen.
Eine "Online Scheidung" bietet sich
vor allem an, wenn die wesentlichen Folgen einer Scheidung zwischen den
Ehepartnern geklärt sind und es nur noch um den Scheidungsantrag geht. Dieser
kann von uns deutschlandweit gestellt werden.
Auch bei einer
einvernehmlichen Scheidung, muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag
durch einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Bitte beachten
Sie, dass mit Ausnahme von Härtefällen das so genannte Trennungsjahr eingehalten
werden muss. Eine so genannte "Online-Scheidung" bedeutet nicht, dass diese rein
schriftlich über das Internet möglich ist. Lediglich die Datenübermittlung erfolgt online zur
schnelleren und effektiveren Abwicklung Ihres Scheidungsbegehrens.
Den persönlichen
Kontakt zum Rechtsanwalt halten wir nach wie vor für wichtig und unerlässlich.
Sie haben mit uns und dem jeweiligen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin immer einen
persönlichen Ansprechpartner, den Sie jederzeit erreichen können und Sie
individuell betreut.
Bei Fragen
hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten, können wir Sie gerne in einem
persönlichen Gespräch aufklären. Wir können Ihnen auf Wunsch auch gerne
einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Bitte vermerken Sie dies ggf. im
Formular. Hierbei ist aufgrund der gesetzlichen Gebühren die Höhe des Einkommens
maßgeblich. Ferner gibt es auch die Möglichkeit, bei sozialschwachen Personen so
genannte Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. In dem Fall können die
Scheidungskosten von der Staatskasse übernommen werden. Sofern Sie sich bei der
Scheidung einig sind, ist die Beauftragung eines zweiten Rechtsanwalts nicht
erforderlich und die Ehegatten ersparen sich Kosten.
Hier
gelangen Sie zum
Online-Scheidungsformular
Alle wichtigen Informationen für
die Scheidung finden Sie auch hier:
Merkblatt für die Scheidung und Formulare
zur Desktop-Ansicht
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